Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern: Petitionsvorschlag eingereicht
Wiederholt haben bekannte Wissenschaftler*innen und Jurist*innen gefordert, Nachhaltigkeit im Grundgesetz zu verankern. Nun will die LAG 21 NRW mit Unterstützung von RENN.west, RENN.süd, RENN.mitte sowie den Einzelorganisationen Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Berlin 21 e.V. und Brandenburg 21 - Verein für nachhaltige Lokal- und Regionalentwicklung e.V. dieser Forderung mehr politisches Gewicht verleihen: Mit einer Petition im Rahmen von 12062020 Olympia, die voraussichtlich ab Mitte Mai online unterstützt und ab Ende Juni mitgezeichnet werden kann.
Was genau aber bedeutet „Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern“? – Es heißt, dass wir bei unserem Handeln das Wohl der nachfolgenden Generationen viel stärker in den Blick nehmen müssen als bisher, Stichwort Generationengerechtigkeit. „Jegliches staatliche Handeln würde so unter Fortbestand des politischen Gestaltungsspielraums auf Nachhaltigkeit geprüft und demgegenüber in Rechnung gestellt“, heißt es dazu in der Petition. Hier ist der vorläufige Text der Petition zu finden.
Mehr Schlagkraft für die Nachhaltigkeit – auch in rechtlicher Hinsicht
Die Aufnahme ins Grundgesetz ist notwendig und überfällig, weil die deutsche Politik das Nachhaltigkeitsprinzip bisher unzulänglich umsetzt. Eine Verankerung von Nachhaltigkeit im Grundgesetz schüfe „juristische Verbindlichkeit” bzw. einen normativen Gestaltungsauftrag und eine „erhöhte politische Durchschlagskraft” des Prinzips, zeigt sich auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in dem Gutachten „Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip“ überzeugt.
Dass eine Verankerung von Nachhaltigkeit in der Verfassung möglich ist, zeigen bereits mehrere europäische (Bundes-)Staaten, darunter Schweden und Albanien sowie einige Regionen in Österreich, Italien, Spanien und der Schweiz. In Deutschland geht das Bundesland Hessen mit gutem Beispiel voran: 2018 hat es Nachhaltigkeit als Staatsziel in seine Landesverfassung aufgenommen.
Aktion „12062020 Olympia” ermöglicht breite Öffentlichkeit
Die Online-Petition wird im Rahmen der per Crowdfunding finanzierten Aktion „12062020 Olympia“ realisiert, an der sich zahlreiche Initiativen und Privatpersonen mit Petitionsvorschlägen beteiligen. Ziel dieser Aktion ist es, die Auseinandersetzung mit nachhaltigen Lösungsansätzen für aktuelle sozial-ökologische Herausforderungen in den Fokus zu nehmen. Da die Präsenzveranstaltung im Berliner Olympiastadion am 12. Juni 2020 aufgrund der Corona-Krise abgesagt wurde, prüfen die Veranstalter*innen derzeit Alternativen. Die Petitionsprozesse laufen allerdings weiter.
Durch die Mobilisierung einer breiten Öffentlichkeit sollen zahlreiche Petitionen unterstützt und diese beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht werden. Themenschwerpunkte der Petitionen dabei sind zum Beispiel Klimaschutz, Demokratie oder Soziale Gerechtigkeit. Laufende Informationen finden Interessierte auf der Webseite von 12062020 Olympia.
Petitionsentwurf eingereicht – wie geht es jetzt weiter?
Ab Mitte Mai wird es möglich sein, über die eingereichten Petitionsvorschläge online abzustimmen. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen werden ausgearbeitet und offiziell beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht und geprüft. Ist diese Prüfung erfolgreich, kann die Petition ab Ende Juni vier Wochen lang unterzeichnet werden.
Dazu halten wir Sie natürlich auf unserer Webseite und den Sozialen Medien auf dem Laufenden.